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Nachricht vom 10.02.2010
Viele Fluggesellschaften
kassieren unrechtmäßig zu hohe
Stornogebühren
Nach einer Studie des
ADAC zocken viele Fluggesllschaften
ihre Kunden ab, wenn der Fluggast einen
gebuchten Flug wieder storniert. Im
Rahmen dieser Studie wurden bei 15 europäischen
Billig-, Charter- und Linienfluggesellschaften
vier Wochen im Voraus innereuropäische
Flüge gebucht, diese Flugbuchungen
wurden dann zwei Wochen nach der Buchung
wieder storniert. Das Ergebnis dieser
Untersuchung ist leider wenig verbraucherfreundlich
und einige Fluggesellschaften halten
sich sogar nicht an gültige Gesetze.
Rechtlich gesehen darf zwar eine Fluggesellschaft
Stornogebühren verlangen, wenn
ein Flug storniert wird, diese Stornogebühren
dürfen allerdings nur auf den reinen
Flugpreis und auf einen Teil der Flugnebenkosten
erhoben werden. Der Fluggesellschaft
ist es also nicht erlaubt die Flugnebenkosten
einzubehalten, die im Falle einer Flugstornierung
für die Airline erst gar nicht
anfallen, dazu zählen beispielsweise
Flughafengebühren und Steuern.
Erstaunlicherweise hält sich nach
dieser Studie kaum eine Fluggesellschaft
an diese gesetzliche Vorgabe und im
Durchschnitt wurden von den 15 getesteten
Fluggesellschaften nur 56 Prozent der
Flugnebenkosten nach einer Stornierung
erstattet. Traditionell schlecht schnitt
in dieser Erhebung die irische Billigfluggesellschaft
Ryanair ab, denn die Iren erstatteten
von 76 Euro Flugnebenkosten keinen einzigsten
Euro, die Stornogebühr auf den
Gesamtflugpreis lag 2 Wochen vor Reisebeginn
also bei 100 Prozent. Nicht viel besser
war das Ergebnis des britischen Billigflieger
EasyJet, hier wurden von einem Gesamtflugpreis
von 77 Euro lediglich 12 Euro erstattet.
|
Stornokosten
der vom ADAC getestetn
Fluggesellschaften
|
| Fluggesellschaft
/ Flugstrecke |
Flugpreis
inkl. Steuern u. Gebühren |
Erstattung
in EUR /
(Erstattung prozentual) |
| SAS / München
- Kopenhagen |
191 EUR |
81 EUR (89%) |
| Spanair /
München - Madrid |
156 EUR |
79 EUR (89%) |
| Turkish Airlines
/ München - Istanbul |
226 EUR |
87 EUR (85%) |
| TUIfly / München
- Alicante |
194 EUR |
109 EUR (84%) |
| Condor / München
- Istanbul |
226 EUR |
73 EUR (82%) |
| Lufthansa
/ München - London |
105 EUR |
48 EUR (52%) |
| Germanwings
/ München - Berlin |
144 EUR |
33 EUR (49%) |
| Air Berlin
/ München - Berlin |
134 EUR |
21 EUR (34%) |
| EasyJet /
München - London |
77 EUR |
12 EUR (19%) |
| Ryanair /
Hahn - London |
79 EUR |
0 EUR (0%) |
|
Quelle: www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Reise -> Aktuell
-> Reisen per Flugzeug: " ADAC-Vergleich
- Studie bemängelt hohe Stornogebühren
der Fluglinien", 28.01.2010
-
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22.01.2010
Die pünktlichsten Flughäfen der
Welt
Die US-amerikanische Firma FlightStats
hat die 50 internationalen Flughäfen
mit dem größten Passagieraufkommen
hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit untersucht.
Nach dieser Untersuchung zählten im
vergangenem Jahr 9 Airports aus Asien zu
den 10 Flughäfen weltweit mit den wenigsten
Verspätungen. Der Haneda-Airport in
Tokio landete mit einer Pünktlichkeitsquote
von 90,72 Prozent auf Platz 1 dieser Rangliste,
gefolgt vom "Incheon Airport"
in Seoul. Als pünktlichster europäischer
Flughafen wird der Münchener Flughafen
mit einer Pünktlichkeitsquote von 75,95
Prozent auf Rang 14 geführt. Zu den
drei unpünktlichsten großen internationalen
Airports zählten 2009 laut dieser Statistik
die Flughäfen London-Gatwick (Pünktlichkeitsquote
54,66%), Istanbul (49,63%) und London-Stansted
(48,45%).
|
Die 10
pünktlichsten Flughäfen
weltweit*
|
Die 10
pünktlichsten Flughäfen
in Europa*
|
| Flughafen |
Pünktlichkeitquote
|
Stadt / Flughafen
|
Pünktlichkeitquote
|
| Tokio / Haneda Airport |
90,72% |
München /
"Franz Josef Strauß
Flughafen" |
75,95% |
| Seoul / Incheon
Airport |
85,95% |
Amsterdam / Schiphol |
74,40% |
| Tokio / Narita Airport |
85,71% |
Paris / Orly |
70,59% |
| Singapur / Changi
Airport |
80,38% |
Barcelona / Aeropuerto
de Barcelona |
69,33% |
| Kuala Lumpur / Intern.
Airport |
79,73% |
Rom / Fiumicino |
67,23% |
| Hong Kong / Intern.
Airport |
79,71% |
Frankfurt / Rhein-Main-Flughafen |
66,44%
|
| Bangkok / Intern.
Airport |
79,41% |
Paris / Charles
de Gaulle |
65,16% |
| Sydney / Intern.
Airport |
79,38% |
Madrid / Barrajas |
63% |
| Taiwan / Taoyuan
Airport |
79,14% |
London / Heathrow |
62,67% |
| Jakarta / Intern.
Airport |
79,11% |
London / Gatwick |
54,66% |
| *Die pünktlichsten
Flughäfen weltweit im Jahr
2009, nach einer Untersuchung
durch FlightStats |
|
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "München
bester deutscher Flughafen - Das sind die
pünktlichsten Airports der Welt",
18.01.2010
 
23.12.2009
Welche
Rechte haben Flugpassagiere wenn wegen starken
Schneefall Flüge ausfallen
In den vergangenen Tagen saßen wegen
zugeschneiten Flugpisten und / oder vereisten
Flugzeuge tausende von Reisenden auf zahlreichen
europäischen Flughäfen fest, weil
sich der Abflug des gebuchten Fluges um
mehrere Stunden verspätete oder sogar
ganz gestrichen wurde. Nachfolgend finden
Sie eine Übersicht der Fluggastrechte,
wenn der Flugbetrieb aufgrund höherer
Gewalt stark eingeschränkt ist:
-
Kein Recht auf Schadensersatzzahlungen,
die nach EU-Recht den Flugpassagieren
nach 3 Stunden Flugverspätung zustehen,
weil Flugverspätungen bzw. Flugausfälle
wegen ausgewöhnlichen winterungsbegingten
Verhältnissen (besonders starkt
verschneite Flugpisten, vereiste Flugzeuge,
besonders dichter Nebel etc.) auf höhere
Gewalt zurückzuführen ist
und im Falle von höherer Gewalt
müssen die Fluggesellschaften bzw.
die Flughafenbetreiber keine Entschädigungszahlungen
leisten.
- Recht auf kostenlose Stornierung des
Flugtickets: Nach 5 Stunden Flugverspätung
haben Flugpassagiere grundsätzlich
das Recht den Kaufpreis für das gebuchte
Flugticket von der Fluggesellschaft zurückzuverlangen,
dies gilt auch im Falle von höherer
Gewalt
- Betreuungsanspruch der Fluggäste:
Bei witterungsbedingten Flugausfälle
oder Flugverspätungen sind die Fluggesellschaften
dazu verpflichtet ihre Flugpassagiere
angemessen zu betreuen und einen Ersatzflug
zu organisieren.
Der Zeitpunkt auf Betreuungsanspruch der
Reisenden durch die Fluggesellschaft richtet
sich dabei an der Länge des gebuchten
Fluges:
a.) bei Kurzstreckenflüge bis 1500
Kilometer haben die Fluggäste nach
2 Stunden Flugverpätung
einen Betreuungsanspruch
durch die Fluggesellschaft
b.) bei Mittelstreckenflüge von 1500
bis 3500 Kilometer greift diese Regelungen
ab 3 Stunden
Flugverspätung
c.) bei Langstreckenflüge über
3500 Kilometer ist die Fluggesellschaft
nach 4 Stunden verpflichtet
seine Fluggäste
angemessen zu betreuen.
Der Betreuungsanspruch der Fluggäste
umfasst dabei folgende Verpflichtungen
der Fluggesellschaften:
- die Fluggesellschaften sind verpflichtet
die Flugäste über ihre Rechte
aufzuklären und sie über die
ergriffenen
Maßnahmen zu informieren
- angemessene Versorgung der Flugpassagiere
mit Essen und Getränken
- die Fluggesellschaften müssen ihren
Fluggästen kostenlose Telefonate
ermöglichen bzw. die Telefonkosten
ersetzen, die für den
Fluggast aus der Flugverspätung resultieren
- im Falle eines Flugausfalles sind die
Fluggesellschaften dazu verpflichtet dem
Flugpassagier schnellst möglich einen
Ersatzflug (evtl. von einem anderen Abflughafen)
oder alternativ eine Bahnfahrt zum Zielort
zu organisieren, die Mehrkosten (evtl.
Bahnfahrt, Flugaufschläge, Taxikosten
etc.) dafür, müssen von den
Fluggesellschaften erstattet werden.
- wird der Flug auf den nächsten
Tag verschoben, sind die Fluggesellschaften
verpflichtet dem Fluggast eine Unterkunft
zu organisieren und die Kosten hierfür
zu erstatten, wohnt der Fluggast in der
Nähe des Abflughafens sind die Fluggesellschaften
verpflichtet, die zusätzlichen Transferkosten
zu erstatten. Solche Fälle sind unbedingt
vor Ort mit der Fluggesellschaft abzuklären,
denn die Erstattung von zusätzlichen
Transfer- oder Übernachtungskosten
sind von der Höhe dieser Kosten abhängig.
So sind die Airlines nicht verpflichtet
zusätzliche Transferkosten von beispielsweise
300 Euro zu erstatten, wenn bei einer
Übernachtung in der Nähe des
Flughafens nur zusätzliche Kosten
von beispielsweise 200 Euro angefallen
wären.
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